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Erbschaftsteuerliche Optimierung durch Beteiligung der Kinder an einer KG
Erfahren Sie, wie die Beteiligung Ihrer Kinder an einer KG eine effektive Methode zur erbschaftsteuerlichen Optimierung darstellt.
Einführung:
Ein Unternehmer hält 50 Prozent an einer GmbH und steht vor der Herausforderung, sein Vermögen erbschaftsteuerlich optimiert an seine Kinder zu übertragen. Das Unternehmen wird auf zehn Millionen Euro geschätzt, somit beträgt sein Anteil fünf Millionen Euro am Betriebsvermögen. Zusätzlich besitzt der Unternehmer fünf Millionen Euro Privatvermögen. Mit 60 Jahren plant er, noch fünf bis sieben Jahre zu arbeiten und überlegt, wie er sein Vermögen möglichst erbschaftsteuerbegünstigt an seine Kinder weitergeben kann. Die Kinder haben Ausbildungen absolviert, die sie in die Lage versetzen, das Unternehmen selbst fortzuführen, sind sich aber aus unterschiedlichen Gründen unsicher, ob sie das wollen.
Strategie zur erbschaftsteuerlichen Optimierung
Eine vielversprechende Option ist die Überführung seiner 50 Prozent Anteile an der GmbH in eine KG, um anschließend die Kinder an der KG zu beteiligen. Da der Steuerberater bestätigt hat, dass die GmbH nur über begünstigungsfähiges Betriebsvermögen verfügt, kann sowohl die Regelverschonung über fünf Jahre Haltefristen mit 85 Prozent oder sogar die Optionsverschonung über sieben Jahre Haltefrist mit 100 Prozent Steuerfreiheit gewählt werden. Das würde bedeuten, dass das vorhandene Vermögen, welches aktuell noch im Betrieb investiert ist, ganz steuerfrei oder wenigstens zu 85% steuerfrei übertragen werden kann. Durch eine Trennung der Stimmrechte vom anteiligen Besitz könnten so nahezu 100 % an die Kinder übertragen werden und der Gesellschafter würde dennoch zu 100 % die Entscheidungshoheit behalten.
Details zur Regel- und Optionsverschonung
  • Regelverschonung: Diese ermöglicht eine Steuerbefreiung von 85 % des begünstigten Betriebsvermögens. Voraussetzung ist, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % beträgt und bestimmte Lohnsummen- und Behaltensfristen eingehalten werden.
  • Optionsverschonung: Hierbei wird das begünstigte Betriebsvermögen zu 100 % steuerfrei gestellt. Allerdings sind die Anforderungen strenger, wie eine längere Behaltensfrist von sieben Jahren und höhere Anforderungen an die Lohnsumme





Details zur KG
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt und mindestens ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) nur mit seiner Einlage haftet. In dieser Struktur könnte der Unternehmer als Komplementär fungieren, während seine Kinder als Kommanditisten beteiligt werden. Diese Struktur bietet mehrere Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage beschränkt, während der Komplementär unbeschränkt haftet.
  • Flexibilität: Die KG ermöglicht eine flexible Gestaltung der Unternehmensführung und der Beteiligungsverhältnisse.
  • Steuerliche Vorteile: Durch die Überführung der Anteile in eine KG können steuerliche Begünstigungen genutzt werden, wie die Regelverschonung oder die Optionsverschonung, die eine 100-prozentige Steuerfreiheit über fünf bzw. sieben Jahre ermöglichen.

Vorteile der Überführung in eine KG
Durch diese Maßnahmen könnte das betriebliche Vermögen bereits steuerlich begünstigt an die Kinder übergehen. Wenn das Unternehmen nach 5 oder 7 Jahren verkauft wird, erhalten die Kinder die Liquidität aus dem Verkaufserlös, ohne dass sie neben der Ertragssteuer für den Verkauf zusätzlich noch Erbschaftsteuer zahlen müssen. Wird hingegen keine Gestaltung vorgenommen und das Unternehmen eines Tages verkauft, dann wird die im Privatvermögen vorhandene Liquidität voll erbschaftsteuerpflichtig und wäre nicht mehr begünstigt.
Rechenbeispiele zur Verdeutlichung
Option 1: Schenkung des Unternehmensanteils

Die Kinder erhalten jeweils 45 % des Unternehmens geschenkt.
  • Betriebsvermögen pro Kind: 2.250.000 €
  • Steuerfreier Anteil (85 %): 1.912.500 €
  • Schenkungssteuerpflichtiger Ertrag: 337.500 €
  • Freibetrag für Schenkungen: 400.000 €
Da der schenkungssteuerpflichtige Ertrag unter dem Freibetrag liegt, ist die Schenkung steuerfrei.
Nach 5 Jahren Behaltensfrist wird das Unternehmen verkauft:
  • Verkaufserlös pro Kind: 2.250.000 €
  • Ertragssteuer (30 %): 675.000 €
  • Nettoerlös pro Kind: 1.575.000 €
Option 2: Verkauf des Unternehmens und Schenkung der Liquidität
Der Vater verkauft das Unternehmen und schenkt dann 90 % des Verkaufserlöses an seine Kinder (je 45 %).
  • Verkaufserlös: 5.000.000 €
  • Ertragssteuer (30 %): 1.500.000 €
  • Nettoerlös: 3.500.000 €
  • Schenkung an die Kinder (90 %): 3.150.000 €
  • Betrag pro Kind: 1.575.000 €
  • Erbschaftsteuer (19 %): 299.250 €
  • Nettoerlös pro Kind: 1.275.750 €




Vergleich der Optionen
Der Vorteil der Option 1 beläuft sich netto auf knapp 600.000 € pro Kind. Berücksichtigt man die Gestaltungs- und laufenden Kosten, beträgt der Vorteil immer noch etwa 550.000 € (geschätzte Kosten für Notar, Anwalt, Steuerberater und laufende Jahresabschlüsse der KG: ca. 40.000 - 50.000 €)
Schlussfolgerung
Die Beteiligung der Kinder an der KG stellt eine effektive Methode zur erbschaftsteuerlichen Optimierung dar. Durch die Nutzung der steuerlichen Begünstigungen kann der Unternehmer sicherstellen, dass ein Großteil seines Vermögens steuerfrei an die nächste Generation übergeht, während er weiterhin aktiv im Unternehmen tätig bleibt und die volle Kontrolle behält.
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