Die steuerlichen Aspekte sind oft der Knackpunkt in der Nachfolgeplanung. Die zentralen Probleme sind:
1. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Auch bei unentgeltlicher Übergabe können Steuern anfallen. Der Betrieb wird mit fiktiven Verkehrswerten bewertet (Faktor 13,75 des durchschnittlichen und nachhaltigen Jahresgewinns der letzten 3 Jahre) – dieser bildet die Grundlage für die Besteuerung. Zwar gibt es steuerliche Freibeträge und Begünstigungen, doch ohne professionelle Beratung kann es schnell teuer werden.
2. Ertragssteuer und Veräußerungsgewinn
Wird der Betrieb verkauft oder teilentgeltlich übergeben, entsteht ein Veräußerungsgewinn – dieser ist ertragssteuerpflichtig. Ob Einmalzahlung, Ratenmodell oder Rentenzahlung: Die steuerliche Belastung variiert stark und sollte individuell geprüft werden. Selbst bei unentgeltlicher Übergabe können durch Betriebsaufspaltungen Ertragssteuern ausgelöst werden.
3. Betriebsaufspaltung und stille Reserven
Ein besonders heikler Punkt: Wenn das Betriebsgrundstück im Privatvermögen des Inhabers liegt, kann die Übergabe zur steuerlichen Falle werden. Die Auflösung der Betriebsaufspaltung führt oft zur Aufdeckung stiller Reserven – und damit zu hohen Steuerforderungen. Gleiches gilt dabei auch bei Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen. Ohne frühzeitige Planung drohen hier erhebliche finanzielle Belastungen.