Sonderbetriebsvermögen (SBV) bezieht sich auf Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören und dieser Gesellschaft zur Nutzung überlassen werden. Diese Güter sind nicht Teil des Gesamthandsvermögens der Gesellschaft, sondern werden gesondert als Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters behandelt.
Es gibt zwei Arten von Sonderbetriebsvermögen:
Sonderbetriebsvermögen I (SBV I): Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen, z.B. ein Grundstück, das ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Nutzung überlässt.
Sonderbetriebsvermögen II (SBV II): Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar dem Betrieb der Gesellschaft dienen, aber in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft stehen, z.B. Darlehen, die der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt hat.
Beispiel: Steuerliche Auswirkungen bei der Unternehmensnachfolge
Ein Beispiel, bei dem die stillen Reserven aus einem Sonderbetriebsvermögen gehoben werden würden, könnte wie folgt aussehen:
Kommanditist A einer GmbH & Co KG übergibt sein Unternehmen an sein Kind. Die Mieteinnahmen der als Geschäftsimmobilie klassifizierten Immobilie (Sonderbetriebsvermögen) benötigt er allerdings für seinen Ruhestand. Durch diesen Vorgang würde die persönliche Verflechtung aufgelöst werden und der Gesellschaft das Sonderbetriebsvermögen entnommen werden, sodass die stillen Reserven gehoben werden.