NEUHAUS FINANZ CONSULTING
Achtung Schenkungssteuer!
Versteckte Schenkungen unter Eheleuten!
Vermeidung von Schenkungssteuer: Ein entscheidender Rat in letzter Minute
Ein Mandant verkaufte Anteile an einer Gesellschaft für knapp dreieinhalb Millionen Euro netto. Er plante, gemeinsam mit seiner Frau eine Immobilie für zwei Millionen Euro zu kaufen und hatte bereits einen Notartermin vereinbart, um den Kaufvertrag gemeinsam zu unterschreiben. Als er mir das einen Tag vor dem Notartermin erzählte, riet ich ihm, den Kaufvertrag allein zu unterschreiben!
Das Problem:
Der Kaufpreis sollte aus der durch den Verkauf der Geschäftsanteile vorhandenen Liquidität des Mandanten bezahlt werden. Damit hätte er seiner Frau die Hälfte des Kaufpreises geschenkt, was zu einer Schenkungssteuerbelastung geführt hätte. Bei einer Immobilie im Wert von zwei Millionen Euro, abzüglich zehn Prozent für wohnwirtschaftliche Nutzung, wären 1,8 Millionen Euro steuerlich relevant. Die Hälfte davon wäre 900.000 Euro schenkungssteuerpflichtiger Erwerb für seine Frau, abzüglich des Freibetrags von 500.000 Euro blieben 400.000 Euro zu versteuern. Die Schenkungssteuer unter Ehegatten bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 400.000 € beträgt 15 %. Somit betrüge die Schenkungssteuer 60.000 €.
Die Lösung:
Ich riet ihm, den Kauf allein abzuwickeln. Nach dem Einzug und wenn die Immobilie ihr Hauptwohnsitz ist, kann er sie ganz oder teilweise an seine Frau schenken, ohne dass Schenkungssteuern anfallen. Da die Schenkung einer selbstbewohnten Immobilie unter Ehegatten steuerfrei ist, egal wie hoch der Wert der Immobilie ist.
Exkurs: Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich beim gesetzlichen Güterstand erfolgt mit der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft. Dies kann durch:
  1. Scheidung
  2. Tod eines Ehegatten
  3. oder durch Vereinbarung der Gütertrennung geschehen.
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht kraft Gesetzes mit der Beendigung des gesetzlichen Güterstands (§§ 1372 ff. BGB) und wird im Zeitpunkt seiner Entstehung fällig.
Der Zugewinnausgleichsanspruch wird in Geld ausgeglichen, wobei das jeweilige Vermögen der Ehegatten bei Eintritt in den Güterstand und bei Beendigung des Güterstandes miteinander verglichen wird. Die positive Differenz ist der Zugewinn eines jeden Ehegatten. Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, ist die Differenz hälftig in Geld auszugleichen.




Finanzplanung
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine rechtzeitige Finanzplanung ist. Falsche Entscheidungen können teuer werden! Eine sorgfältige Planung und Beratung können helfen, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und finanzielle Risiken zu minimieren.
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